Sportbootführerschein

Geltungsbereich Binnenschifffahrtsstraßen

zusätzlicher Theorie-Block "Navigation"

Sportbootführerschein

Geltungsbereich Seeschifffahrtsstraßen

Gültig auf allen Schifffahrtsstraßen des Küstenbereichs innerhalb der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung, seewärtige Begrenzung des Küstenmeeres (Nordsee, Ostsee, ost- und nordfriesische Inseln, Helgoland, Ems, Weser, Elbe, Nord-Ostsee-Kanal, Eider, Trave usw.)

Der Sportbootführerschein See wird auch in anderen Ländern (z.B. Mittelmeer-Anrainerstaaten) anerkannt, in denen eine Führerscheinpflicht besteht. Außerdem hat er hinsichtlich des Versicherungsschutzes Bedeutung, da die Versicherungen nur dann für berechtigte Schadenforderungen aufkommen, wenn der deutsche Schiffsführer im Besitz des Befähigungsnachweises - nach unseren Vorschriften - für das zu befahrene Revier ist.

Er ist für das Führen von Sportbooten unter Motor, die mit einer Antriebsmaschine von mehr als 11,03 kW (15 PS), bei Elektromotoren mehr als 7,5 kW, ausgestattet sind, vorgeschrieben. Es gibt keine Begrenzung in der PS-Stärke und in der Länge des Bootes.

Er berechtigt nicht zum Fahren auf Binnenschifffahrtsstraßen.

Folgende Leistungen sind in unserem Lehrgang inclusive:

  • theoretischer Unterricht (5 Blöcke zu je 4 Stunden)
  • praktischer Unterricht (3 Fahrstunden)
  • Unterrichtsmaterial (Lehrbuch, Prüfungsbögen, Übungsseil)
  • Kursdreiecke und Kartenzirkel