
Sportbootführerschein
Geltungsbereich Binnenschifffahrtsstraßen
Sportbootführerschein
Geltungsbereich Binnenschifffahrtsstraßen
Gültig auf allen Binnenschifffahrtsstraßen innerhalb der Binnenschifffahrtsstraßenordnung (hierzu gehören z.B. auch Lahn, Neckar, Main sowie der Binnenbereich Ems, Weser, Elbe und Kanäle usw.) und der Schifffahrtspolizeiverordnungen für Rhein, Mosel und Donau.
Vorgeschrieben ist er für alle Führer von Sportbooten mit weniger als 20 Meter Länge, die mit einer Antriebsmaschine von mehr als 11,03 kW (15 PS), bei Elektromotoren mehr als 7,5 kW, ausgestattet sind.
Der Führerschein wird auch im Ausland anerkannt.
Er kann für Motorboote und/oder Segelboote erworben werden.
Folgende Leistungen sind in unserem Lehrgang inclusive:
- theoretischer Unterricht (3 Blöcke zu je 4 Stunden)
- praktischer Unterricht (3 Fahrstunden)
- Unterrichtsmaterial (Lehrbuch, Prüfungsbögen, Übungsseil)